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   BPatG, 15.07.2005 - 25 W (pat) 161/03   

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BPatG, 15.07.2005 - 25 W (pat) 161/03 (https://dejure.org/2005,26469)
BPatG, Entscheidung vom 15.07.2005 - 25 W (pat) 161/03 (https://dejure.org/2005,26469)
BPatG, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - 25 W (pat) 161/03 (https://dejure.org/2005,26469)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 15.07.2005 - 25 W (pat) 161/03
    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH ist ein Wortzeichen nach der Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen beschreibt (vgl EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT/Wrigley; GRUR 2004, 674 - KPN/ Postkantoor; GRUR 2004, 680 - BIOMILD/Campina Melkunie).

    Denn unabhängig davon, dass in rechtlicher Hinsicht ein Zeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es auch nur in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH, MarkenR 2003, 450 - DOUBLEMINT/ Wrigley; EuGH MarkenR 2004, 111 - BIOMILD/Campina Melkunie), steht allein die mit einer Aussage einhergehende Unbestimmtheit einer Angabe ebenso wie die Unkenntnis der durch den Begriff im Einzelfall repräsentierten tatsächlichen Inhalt einem Verständnis als bloße Sachangabe nicht entgegen (vgl. BGH MarkenR 2000, 330, 332 - Bücher für eine bessere Welt).

  • BPatG, 15.02.2005 - 24 W (pat) 297/03
    Auszug aus BPatG, 15.07.2005 - 25 W (pat) 161/03
    Wie der Anmelderin bereits aus dem Verfahren 24 W (pat) 297/03 bekannt ist, bei dem es um die Frage der - vom 24. Senat bejahten - Löschung der Bezeichnung "SPA" allein ging -, besteht eine Fülle von Verwendungsnachweisen, auf die für das vorliegende Verfahren Bezug genommen wird und wonach mit dem Begriff "SPA/Spa" in der Art eines Oberbegriffs Einrichtungen, (Kur-) Anwendungen und Behandlungen auf dem Wellness- und Beauty-Sektor bezeichnet werden, die nach dem Motto "gesund durch Wasser" (lat = sanus per aquam) in unterschiedlicher Weise die wohltuende oder heilende Wirkung des Wassers nutzen.

    Auf den Zeitpunkt der Anmeldung kommt es hier - anders als im Verfahren 24 W (pat) 297/03 - SPA, in dem sogar für das Jahr 2000 bereits ein Schutzhindernis festgestellt worden ist - nicht ausschlaggebend an, da die Schutzfähigkeit auch im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung gegeben sein muss (vgl Ströbele/Hacker; Markengesetz; 7. Aufl., § 8, Rdnr 29).

  • BPatG, 09.07.2002 - 24 W (pat) 198/01
    Auszug aus BPatG, 15.07.2005 - 25 W (pat) 161/03
    Danach wird der Verkehr die Bedeutung der angemeldeten Bezeichnung "VITAMIN SPA" für die noch in Frage stehenden Waren als Hinweis auf eine bestimmte Ernährungsweise bzw auf eine bestimmte Schönheitsbehandlung erkennen, wenn ihm in der Werbung zB Bezeichnungen wie "Vitamin-Spa Körper-Packungen", "Vitamin-SPA-Gesichtsbehandlungen" oder ein "Multi-Vitamin Spa Hand Treatment", auf der Internet-Seite des Hotels Adlon, Berlin, aber auch ein "Vitamin Spa Frühstück" begegnen, wobei der vorangestellte Begriff "Vitamin" das betreffende Spa-Produkt näher erläutert als eines, bei dem den Thermalwasser-Komponenten Vitamine zugesetzt sind (vgl BPatG in PAVIS PROMA, 24 W(pat) 198/01 - MINERAL SPA).

    Dass sich die tatsächlichen Gegebenheiten zum Verständnis von "Spa" in der Zwischenzeit aber verändert haben und der Begriff auch den inländischen Verkehrskreisen mittlerweile geläufig ist, ergibt sich nicht zuletzt auch aus der jüngeren Spruchpraxis des BPatG ebenso wie des HABM, nach der Anmeldungen wie "AQUA SPA" (BPatG 33 W (pat) 193/02 vom 27. Juli 2004) "BEAUTY SPA" (HABM vom 17. Januar 2002), "MINERAL SPA" (BPatG 24 W (pat) 198/01 vom 9. Juli 2001), "SPA" (HABM vom 19. Juli 2002), "SPA Professionell" (BPatG 32 W (pat) 298/02 vom 16. Juni 2004) oder "SpaVacation" (BPatG 33 W (pat) 258/01 vom 22. Mai 2002) - vgl die Zusammenfassungen der Entscheidungen auf der CD-ROM PAVIS PROMA - wegen absoluter Eintragungshindernisse zurückgewiesen worden sind.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 15.07.2005 - 25 W (pat) 161/03
    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH ist ein Wortzeichen nach der Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen beschreibt (vgl EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT/Wrigley; GRUR 2004, 674 - KPN/ Postkantoor; GRUR 2004, 680 - BIOMILD/Campina Melkunie).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 15.07.2005 - 25 W (pat) 161/03
    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH ist ein Wortzeichen nach der Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen beschreibt (vgl EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT/Wrigley; GRUR 2004, 674 - KPN/ Postkantoor; GRUR 2004, 680 - BIOMILD/Campina Melkunie).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.07.2005 - 25 W (pat) 161/03
    Denn unabhängig davon, dass in rechtlicher Hinsicht ein Zeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es auch nur in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH, MarkenR 2003, 450 - DOUBLEMINT/ Wrigley; EuGH MarkenR 2004, 111 - BIOMILD/Campina Melkunie), steht allein die mit einer Aussage einhergehende Unbestimmtheit einer Angabe ebenso wie die Unkenntnis der durch den Begriff im Einzelfall repräsentierten tatsächlichen Inhalt einem Verständnis als bloße Sachangabe nicht entgegen (vgl. BGH MarkenR 2000, 330, 332 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 120/98

    SPA; Anspruch auf Rücknahme einer Markenanmeldung

    Auszug aus BPatG, 15.07.2005 - 25 W (pat) 161/03
    Insoweit kann auch die Entscheidung des BGH vom 25. Januar 2001 (vgl GRUR 2001, 420 - SPA) zu keiner anderen Beurteilung führen, zumal sie ebenfalls zur Frage des Schutzes einer geografischen Herkunftsangabe und zu den Voraussetzungen der Umwandlung in eine Gattungsbezeichnung nach § 126 Abs. 2 MarkenG ergangen ist.
  • OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 86/02

    UWG -Recht

    Auszug aus BPatG, 15.07.2005 - 25 W (pat) 161/03
    Dieser Beurteilung stehen die Entscheidungen des Landgerichts bzw Oberlandesgerichts Köln (GRUR Int. 2003, 778) nicht entgegen.
  • BPatG, 27.07.2004 - 33 W (pat) 193/02
    Auszug aus BPatG, 15.07.2005 - 25 W (pat) 161/03
    Dass sich die tatsächlichen Gegebenheiten zum Verständnis von "Spa" in der Zwischenzeit aber verändert haben und der Begriff auch den inländischen Verkehrskreisen mittlerweile geläufig ist, ergibt sich nicht zuletzt auch aus der jüngeren Spruchpraxis des BPatG ebenso wie des HABM, nach der Anmeldungen wie "AQUA SPA" (BPatG 33 W (pat) 193/02 vom 27. Juli 2004) "BEAUTY SPA" (HABM vom 17. Januar 2002), "MINERAL SPA" (BPatG 24 W (pat) 198/01 vom 9. Juli 2001), "SPA" (HABM vom 19. Juli 2002), "SPA Professionell" (BPatG 32 W (pat) 298/02 vom 16. Juni 2004) oder "SpaVacation" (BPatG 33 W (pat) 258/01 vom 22. Mai 2002) - vgl die Zusammenfassungen der Entscheidungen auf der CD-ROM PAVIS PROMA - wegen absoluter Eintragungshindernisse zurückgewiesen worden sind.
  • BPatG, 12.03.2002 - 33 W (pat) 258/01
    Auszug aus BPatG, 15.07.2005 - 25 W (pat) 161/03
    Dass sich die tatsächlichen Gegebenheiten zum Verständnis von "Spa" in der Zwischenzeit aber verändert haben und der Begriff auch den inländischen Verkehrskreisen mittlerweile geläufig ist, ergibt sich nicht zuletzt auch aus der jüngeren Spruchpraxis des BPatG ebenso wie des HABM, nach der Anmeldungen wie "AQUA SPA" (BPatG 33 W (pat) 193/02 vom 27. Juli 2004) "BEAUTY SPA" (HABM vom 17. Januar 2002), "MINERAL SPA" (BPatG 24 W (pat) 198/01 vom 9. Juli 2001), "SPA" (HABM vom 19. Juli 2002), "SPA Professionell" (BPatG 32 W (pat) 298/02 vom 16. Juni 2004) oder "SpaVacation" (BPatG 33 W (pat) 258/01 vom 22. Mai 2002) - vgl die Zusammenfassungen der Entscheidungen auf der CD-ROM PAVIS PROMA - wegen absoluter Eintragungshindernisse zurückgewiesen worden sind.
  • BPatG, 16.06.2004 - 32 W (pat) 298/02
  • BPatG, 06.12.2018 - 29 W (pat) 590/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "softspa" - Unterscheidungskraft -

    Darüber hinaus hat sich - bereits weit vor der Anmeldung - eine weitere Bedeutung des Wortes "SPA" speziell im Wellness- und Beauty-Bereich entwickelt, wonach mit dem Begriff "SPA/Spa" in der Art eines Oberbegriffs Einrichtungen, (Kur-) Anwendungen und Behandlungen auf dem Wellness- und Beauty-Sektor bezeichnet werden, die nach dem Motto "gesund durch Wasser" (lat = sanus per aquam) in unterschiedlicher Weise die wohltuende oder heilende Wirkung des Wassers nutzen (vgl. BPatG Beschluss vom 15.07.2005, 25 W (pat) 161/03 - Vitamin SPA; Beschluss vom 27.07.2004, 33 W (pat) 193/02 - AQUA SPA; Beschluss vom 09.07.2002, 24 W (pat) 198/01 - MINERAL SPA).

    Ferner gibt es bereits eine Vielzahl an Zurückweisungen mit entsprechender Zeichenbildung (vgl. BPatG Beschluss vom 15.07.2005, 25 W (pat) 161/03 - Vitamin SPA; Beschluss vom 27.07.2004, 33 W (pat) 193/02 - AQUA SPA; Beschluss vom 09.07.2002, 24 W (pat) 198/01 - MINERAL SPA).

  • BPatG, 15.11.2005 - 24 W (pat) 86/03
    So ist das Wort "Spa" zB in Verbindung mit Wellnesskuren, die etwa Massagen, Fitness, Massagebäder umfassen können, und als Bezeichnung von Kosmetika in Deutschland in großem Umfang von verschiedenen Anbietern als beschreibende Angabe gebräuchlich (vgl BPatG 24 W (pat) 198/01 "MINERAL SPA"; HABM R 403/00-1 "BEAUTY SPA"; BPatG 33 W pat) 58/01 "SpaVacation"; Zusammenfassung aller Entscheidungen veröffentlicht auf PROMA PAVIS CD-ROM; zuletzt BPatG 25 W (pat) 161/03 vom 15. Juli 2005 "VITAMIN SPA").

    Die beiden Wörter "SPA" und Shower" sind in der angemeldeten Marke sprachgemäß miteinander kombiniert, sie entsprechen insbesondere den Sprachgepflogenheiten auf dem Wellness- und Kosmetikbereich (vgl dazu BPatG 24 W (pat) 198/01 "MINERAL SPA" Zusammenfassung veröffentlicht auf PROMA PAVIS CD-ROM; BPatG 25 W (pat) 161/03 vom 15. Juli 2005 "VITAMIN SPA").

  • BPatG, 01.10.2007 - 30 W (pat) 155/05
    Wie auch aus den Entscheidungen mehrerer Senate des BPatG ersichtlich und in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörtert, finden sich zahlreiche Belege dafür, dass sich - unabhängig von weiteren Bedeutungen - das Wort "SPA/Spa" zu einer allgemein gebräuchlichen Bezeichnung im Wellness- und Beautybereich entwickelt hat im Sinne eines Oberbegriffs für Einrichtungen, (Kur-) Anwendungen und Behandlungen, die in unterschiedlicher Weise die wohltuende oder heilende Wirkung des Wassers nutzen, oft als Kombinationen von Thermenanwendungen, Fitness- und Ernährungsprogrammen sowie Kosmetikbehandlungen (vgl. BPatG in 24 W (pat) 198/01 - MINERAL SPA; 25 W (pat) 161/03 - VITAMIN SPA; 32 W (pat) 298/02 - SPA professionell; 33 W (pat) 193/02 - AQUA SPA, sämtlich in PAVIS PROMA - CD-ROM).
  • BPatG, 11.01.2008 - 30 W (pat) 155/05
    Wie auch aus den Entscheidungen mehrerer Senate des BPatG ersichtlich und in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörtert, finden sich zahlreiche Belege dafür, dass sich - unabhängig von weiteren Bedeutungen - das Wort "SPA/Spa" zu einer allgemein gebräuchlichen Bezeichnung im Wellness- und Beautybereich entwickelt hat im Sinne eines Oberbegriffs für Einrichtungen, (Kur-) Anwendungen und Behandlungen, die in unterschiedlicher Weise die wohltuende oder heilende Wirkung des Wassers nutzen, oft als Kombinationen von Thermenanwendungen, Fitness- und Ernährungsprogrammen sowie Kosmetikbehandlungen (vgl. BPatG in 24 W (pat) 198/01 - MINERAL SPA; 25 W (pat) 161/03 - VITAMIN SPA; 32 W (pat) 298/02 - SPA professionell; 33 W (pat) 193/02 - AQUA SPA, sämtlich in PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BPatG, 11.01.2008 - 30 W (pat) 287/04
    Wie auch aus den Entscheidungen mehrerer Senate des BPatG ersichtlich und in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörtert, finden sich zahlreiche Belege dafür, dass sich - unabhängig von weiteren Bedeutungen - das Wort "SPA/Spa" zu einer allgemein gebräuchlichen Bezeichnung im Wellness- und Beautybereich entwickelt hat im Sinne eines Oberbegriffs für Einrichtungen, (Kur-) Anwendungen und Behandlungen, die in unterschiedlicher Weise die wohltuende oder heilende Wirkung des Wassers nutzen, oft als Kombinationen von Thermenanwendungen, Fitness- und Ernährungsprogrammen sowie Kosmetikbehandlungen (vgl. BPatG in 24 W (pat) 198/01 - MINERAL SPA; 25 W (pat) 161/03 - VITAMIN SPA; 32 W (pat) 298/02 - SPA professionell; 33 W (pat) 193/02 - AQUA SPA, sämtlich in PAVIS PROMA - CD-ROM).
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